AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeevan GmbH

für Beratung, Store-Betrieb und Marketing im China Cross-Border E-Commerce

Stand: September 2026

Vorbemerkung für den Kunden

Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B). Der konkrete Leistungsumfang, die Preise und die Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Für Alipay- und WeChat-Pay-Zahlungsdienste (PayConnect) gelten gesonderte Bedingungen.

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Zeevan GmbH, DC Tower, Donau-City-Straße 7/30. Stock, 1220 Wien, FN 437361d (im Folgenden „Agentur“), gegenüber ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“), insbesondere für Beratung zum Markteintritt in der Volksrepublik China, Aufbau und laufende Betreuung von Stores auf chinesischen E-Commerce-Plattformen, Digital Marketing, Markttests sowie Schulungen und Delegationsreisen.

1.2 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (B2B). Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind von einer Beauftragung ausgeschlossen.

1.3 Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots oder Leistungsvertrags oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, diesen AGB sowie allfälligen Anhängen (gemeinsam „Vertrag“). Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: individuelle Vereinbarung, Leistungsbeschreibung, diese AGB.

1.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

1.6 Die Agentur kann diese AGB für laufende Verträge mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben und gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Zugang schriftlich widerspricht; auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde, bleibt die bisherige Fassung für die laufende Vertragsperiode in Kraft.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 „Plattform“ bezeichnet einen von einem Dritten betriebenen digitalen Marktplatz oder Kanal in der Volksrepublik China oder für den chinesischen Markt, insbesondere Tmall Global, Tmall, JD Worldwide, JD.com, Pinduoduo (PDD), Douyin, Xiaohongshu (RED), WeChat (inklusive Mini-Programme und WeChat Stores) sowie deren Nachfolge- oder Schwesterangebote.

2.2 „Plattformbetreiber“ ist die juristische Person, die die jeweilige Plattform betreibt und deren Nutzungsbedingungen, Richtlinien und Gebührenordnungen für den Betrieb eines Stores maßgeblich sind.

2.3 „Store“ ist der auf einer Plattform im Namen des Kunden eingerichtete Verkaufs- oder Markenauftritt (z. B. Flagship Store, Cross-Border-Store, Mini-Programm, offizieller Account).

2.4 „Cross-Border E-Commerce“ (CBEC) bezeichnet den Verkauf von Waren an Endkunden in der Volksrepublik China aus dem Ausland oder aus Zolllagern (Bonded Warehouses) unter dem chinesischen CBEC-Regime, ohne dass der Kunde eine Gesellschaft in China gründen oder Produkte lokal registrieren muss.

2.5 „Netto-GMV“ ist der Bruttowarenwert aller über den Store im Abrechnungszeitraum abgeschlossenen und bezahlten Bestellungen laut Plattformreport, abzüglich Stornierungen, Retouren und Rückerstattungen, jeweils vor Abzug von Plattformgebühren, Zahlungsgebühren und Logistikkosten.

2.6 „Fremdkosten“ sind alle Kosten Dritter, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallen und vom Kunden zu tragen sind, insbesondere Plattform-Gebühren und Kautionen, Werbe- und Mediabudgets, Kosten für Key Opinion Leader (KOL) und Influencer, Logistik-, Lager-, Zoll- und Zahlungsabwicklungsgebühren, Übersetzungs-, Foto- und Produktionskosten sowie Gebühren für Marken- und Produktregistrierungen.

2.7 „Arbeitsergebnisse“ sind alle von der Agentur im Rahmen des Vertrags erstellten Konzepte, Strategien, Texte, Übersetzungen, Grafiken, Produktseiten, Videos, Reports und sonstigen Werke.

3. Leistungen der Agentur

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Leistungen der Agentur können insbesondere folgende Module umfassen: (a) Beratung und Markteintrittsstrategie (Marktanalyse, Plattform- und Kanalauswahl, Business Case, Preis- und Sortimentsempfehlung); (b) Store-Setup und Onboarding (Vorbereitung und Einreichung der Antragsunterlagen beim Plattformbetreiber, Aufbau des Stores, Übersetzung und Lokalisierung der Produktinhalte, Einrichtung von Zahlungs- und Logistikprozessen); (c) laufende Store-Betreuung (Operations, Sortiments- und Preispflege, Kampagnenplanung nach dem Plattformkalender, Kundenservice in chinesischer Sprache, Reporting); (d) Digital Marketing und Content (Plattform-Werbung, Social Media, KOL/KOC-Kooperationen, Livestreaming, Content-Produktion); (e) Markttest über einen Partner-Store gemäß Punkt 11; (f) Schulungen, Workshops und Delegationsreisen nach China.

3.2 Die Agentur schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen (Tätigkeitsschuld), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Umsatz-, Reichweiten-, Ranking- oder Conversion-Angaben in Angeboten, Business Cases oder Reports sind Prognosen auf Basis von Erfahrungswerten und keine zugesicherten Eigenschaften. Der Erfolg hängt wesentlich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur ab, insbesondere von Produkt, Preis, Markenbekanntheit, Werbebudget, Plattformalgorithmen, Wettbewerb und regulatorischen Rahmenbedingungen.

3.3 Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen nach eigenem Ermessen zu erbringen, verbundene Unternehmen, ihr Operations-Team in China sowie sorgfältig ausgewählte Subunternehmer (insbesondere lokale Tmall-Partner-, Logistik-, Content- und KOL-Agenturen) als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Agentur überbindet ihnen die für sie geltenden Vertraulichkeitspflichten.

3.4 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur und werden nach Aufwand oder nach gesondertem Angebot vergütet.

3.5 Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Zeitangaben für Store-Freischaltungen, Marken- oder Produktregistrierungen und Zollverfahren sind unverbindliche Erfahrungswerte, da diese Verfahren vom Plattformbetreiber, von Behörden oder Dritten abhängen.

4. Plattformen und Drittanbieter

4.1 Der Betrieb eines Stores setzt einen Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Plattformbetreiber voraus. Vertragspartner des Plattformbetreibers wird ausschließlich der Kunde; die Agentur handelt bei Antragstellung und Betrieb als Bevollmächtigte und Dienstleisterin des Kunden. Der Kunde bevollmächtigt die Agentur, alle für Einrichtung und Betrieb des Stores erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Plattformbetreiber in seinem Namen abzugeben, und stellt ihr auf Verlangen eine schriftliche Vollmacht aus.

4.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Plattformbetreiber die Aufnahme eines Stores nach eigenem Ermessen genehmigen oder ablehnen, Nutzungsbedingungen, Gebühren, Kategorien und Richtlinien jederzeit ändern sowie Produkte, Inhalte oder Stores ohne Angabe von Gründen sperren, herabstufen oder entfernen können. Die Agentur hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss und haftet nicht dafür. Sie wird den Kunden unverzüglich informieren und ihn im Rahmen des Zumutbaren bei der Wiederherstellung unterstützen.

4.3 Die vom Plattformbetreiber verlangten Gebühren, Kautionen (Deposits), Provisionen, Zahlungsgebühren und sonstigen Entgelte sind Fremdkosten und vom Kunden zu tragen. Sie sind nicht in der Vergütung der Agentur enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der Plattformbetreiber sowie die jeweils geltenden Gesetze der Volksrepublik China einzuhalten. Die Agentur wird den Kunden nach bestem Wissen über die ihr bekannten wesentlichen Anforderungen informieren, übernimmt jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität dieser Anforderungen.

4.5 Wird der Store aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, vom Plattformbetreiber nicht freigeschaltet oder gesperrt, bleibt die Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen geschuldet. Für laufende Betreuungsleistungen gilt Punkt 12.5.

5. Store-Account, Zugänge und Daten

5.1 Der Store, der zugehörige Plattform-Account, der Alipay- bzw. Zahlungsaccount sowie die im Store registrierten Marken- und Domainrechte werden im Namen und auf Rechnung des Kunden eingerichtet und stehen ausschließlich dem Kunden zu. Sofern ein Plattformbetreiber die Registrierung über eine lokale Gesellschaft verlangt, wird dies gesondert vereinbart.

5.2 Der Kunde räumt der Agentur für die Vertragsdauer die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte auf den Store, die Backend-Systeme der Plattform, Werbekonten und Analysetools ein (Sub-Accounts mit angemessenen Berechtigungen). Zugangsdaten sind von beiden Seiten vertraulich zu behandeln. Entzieht oder beschränkt der Kunde diese Zugriffsrechte, ist die Agentur an der Leistungserbringung gehindert; der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

5.3 Die Agentur führt alle Handlungen im Store im Namen des Kunden aus. Der Kunde ist gegenüber dem Plattformbetreiber und gegenüber Endkunden Verkäufer der Waren und trägt die damit verbundenen Pflichten (insbesondere Gewährleistung, Produkthaftung, Rückgaberechte nach chinesischem Verbraucherrecht, Rechnungslegung und Steuern).

5.4 Bei Vertragsende übergibt die Agentur dem Kunden binnen 30 Tagen alle Zugangsdaten, Store-Einstellungen, Produktdaten und Kundenkommunikationsverläufe, soweit sie sich in ihrem Zugriff befinden, in einem gängigen elektronischen Format und löscht anschließend ihre eigenen Zugänge. Die Übergabe erfolgt Zug um Zug gegen vollständige Bezahlung aller fälligen Forderungen. Für die Übergabe an einen Nachfolgedienstleister über die reine Datenübergabe hinaus (Transition Support) kann die Agentur eine Vergütung nach Aufwand verlangen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung, insbesondere Firmenunterlagen und Vollmachten für die Plattformregistrierung, Markenurkunden, Produktdaten, Zutaten- und Inhaltsstofflisten, Zertifikate, Analysezertifikate, Preislisten, Bilder, Videos und Markenrichtlinien.

6.2 Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und stellt sicher, dass Freigaben, Rückfragen und Entscheidungen innerhalb angemessener Frist erfolgen. Vorlagen der Agentur (Konzepte, Produktseiten, Übersetzungen, Kampagnenpläne, Werbemittel) gelten als freigegeben, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen ab Übermittlung schriftlich Änderungen verlangt; auf diese Folge wird bei Übermittlung hingewiesen. Bei zeitkritischen Plattform-Kampagnen (z. B. 618, Double 11) können kürzere Fristen vereinbart werden.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Unterlagen auf Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese Unterlagen für den vereinbarten Zweck – einschließlich der Nutzung in der Volksrepublik China – frei von Rechten Dritter verwendet werden können.

6.4 Der Kunde stellt sicher, dass seine Marken in der Volksrepublik China in den relevanten Klassen geschützt sind oder eine Anmeldung eingeleitet ist, bevor der Store beantragt wird. Die Agentur weist darauf hin, dass in China das Prioritätsprinzip („first to file“) gilt und ein fehlender Markenschutz die Store-Zulassung verhindern kann. Die Agentur kann die Markenanmeldung über Partner gegen gesonderte Vergütung vermitteln.

6.5 Der Kunde ist für Verfügbarkeit, Qualität, Verpackung, Haltbarkeit und rechtzeitige Anlieferung der Ware an das vereinbarte Lager (z. B. Bonded Warehouse) verantwortlich. Lieferengpässe, die zu Umsatzausfällen, Plattformstrafen oder Ranking-Verlusten führen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.

6.6 Verzögert sich die Leistung der Agentur, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Zusätzlicher Aufwand, insbesondere durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben, wird nach Aufwand vergütet; vereinbarte Retainer bleiben unabhängig davon geschuldet.

7. Produkt-Compliance und regulatorische Verantwortung

7.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Produkte und deren Bewerbung in der Volksrepublik China rechtlich zulässig sind, insbesondere im Hinblick auf die CBEC-Positivliste, Zoll- und Einfuhrbestimmungen, Kennzeichnungs- und Etikettierungspflichten, Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Medizinprodukte und Arzneimittel (einschließlich allfälliger NMPA-Registrierungen oder -Anmeldungen), das chinesische Werbegesetz (insbesondere Verbot absoluter Werbeaussagen und gesundheitsbezogener Wirkversprechen) sowie Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht.

7.2 Die Agentur ist zu einer Grobprüfung der Zulässigkeit von Werbeinhalten anhand der ihr bekannten Plattformrichtlinien verpflichtet und wird den Kunden auf erkennbare Bedenken hinweisen (Warnpflicht). Eine rechtliche Prüfung, eine Zusicherung der Zulässigkeit oder eine Prüfung der Produkte selbst schuldet die Agentur nicht. Vom Kunden vorgegebene oder freigegebene Inhalte liegen in dessen Verantwortung.

7.3 Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, Verwaltungsstrafen, Plattformstrafen und Kosten, die aus der Verletzung der Punkte 6.3, 6.4 oder 7.1 resultieren, schad- und klaglos und ersetzt ihr die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Er wird die Agentur bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen.

7.4 Wird die Agentur von Dritten oder vom Plattformbetreiber wegen Inhalten oder Produkten des Kunden in Anspruch genommen, ist sie berechtigt, die betroffenen Inhalte oder Produkte bis zur Klärung offline zu nehmen. Bei Produktrückrufen unterstützt die Agentur den Kunden gegen Vergütung nach Aufwand.

8. Werbebudgets, Plattformgebühren und Fremdkosten

8.1 Fremdkosten sind vom Kunden zusätzlich zur Vergütung der Agentur zu tragen. Sie werden entweder direkt vom Kunden an den Dritten bezahlt oder von der Agentur verauslagt und ohne Aufschlag weiterverrechnet, sofern nicht ein Verwaltungszuschlag (Handling Fee) vereinbart ist. Die Agentur ist berechtigt, Fremdkosten nur gegen Vorauszahlung oder gegen Bereitstellung eines Werbeguthabens zu beauftragen.

8.2 Werbe- und Mediabudgets werden vom Kunden freigegeben (Budgetfreigabe je Monat, Kampagne oder Zeitraum). Die Agentur wird das freigegebene Budget nicht ohne schriftliche Zustimmung um mehr als 10 % überschreiten. Budgets, die aufgrund von Plattformmechanismen (z. B. Gebotsverfahren, automatische Verlängerung) unvermeidbar überschritten werden, sind vom Kunden zu tragen, wenn die Agentur die Überschreitung nicht grob fahrlässig verursacht hat.

8.3 Fremdkosten, die in Renminbi (RMB) oder US-Dollar anfallen, werden dem Kunden in Euro zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Belastung der Agentur, zuzüglich tatsächlich angefallener Bank- und Transfergebühren, weiterverrechnet. Wechselkursrisiken trägt der Kunde.

8.4 Provisionen, Rückvergütungen oder sonstige Vorteile, die die Agentur als zertifizierter Partner von Plattformbetreibern oder Dienstleistern erhält, stehen der Agentur zu und werden bei der Preisgestaltung berücksichtigt. Die Agentur legt dem Kunden auf Anfrage offen, ob sie für eine empfohlene Leistung eine solche Vergütung erhält.

8.5 Der Kunde hat in Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen (z. B. Jahresverträge mit Plattformbetreibern, KOL-Vereinbarungen, Lagerverträge), einzutreten oder die Agentur von ihnen freizustellen; dies gilt auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.

9. Vergütung

9.1 Die Vergütung setzt sich, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, aus folgenden Elementen zusammen: (a) einer einmaligen Setup- bzw. Onboarding-Gebühr für Beratung, Antragstellung und Store-Aufbau; (b) einer monatlichen Betreuungspauschale (Retainer) für die laufende Store-Betreuung und das vereinbarte Leistungsmodul; (c) einer erfolgsabhängigen Provision in Höhe eines vereinbarten Prozentsatzes des Netto-GMV; (d) Vergütung nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen für Zusatzleistungen, Change Requests und Transition Support.

9.2 Die Setup-Gebühr ist zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Einreichung des Store-Antrags beim Plattformbetreiber fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie ist unabhängig von der Genehmigungsentscheidung des Plattformbetreibers geschuldet, sofern die Ablehnung nicht auf einem von der Agentur grob fahrlässig verursachten Fehler beruht.

9.3 Der Retainer wird monatlich im Voraus verrechnet und ist ab dem im Vertrag vereinbarten Startdatum, spätestens ab Freischaltung des Stores, geschuldet. Er umfasst das vereinbarte Leistungsvolumen; nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen mit Monatsende und werden nicht übertragen.

9.4 Die Provision wird monatlich im Nachhinein auf Basis der Umsatzreports der Plattform (Netto-GMV) abgerechnet. Der Kunde stellt der Agentur die erforderlichen Reports zur Verfügung oder räumt ihr Lesezugriff auf die Umsatzdaten ein. Retouren und Rückerstattungen, die nach Abrechnung erfolgen, werden in der Folgeabrechnung gegengerechnet. Die Provision ist auch für Umsätze geschuldet, die während der Vertragslaufzeit über den Store erzielt wurden, wenn die Auszahlung durch den Plattformbetreiber erst nach Vertragsende erfolgt.

9.5 Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Aufenthaltskosten für vereinbarte Reisen (insbesondere nach China) werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg verrechnet.

9.6 Die Agentur ist berechtigt, Retainer und Stundensätze einmal jährlich, erstmals zwölf Monate nach Vertragsbeginn, entsprechend der Veränderung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt (Statistik Austria) verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder eines an dessen Stelle tretenden Index anzupassen. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.

9.7 Kostenvoranschläge für Fremdkosten sind unverbindlich. Ist absehbar, dass die tatsächlichen Fremdkosten die veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden informieren und dessen Freigabe einholen.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Rechnungen der Agentur sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.

10.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB. Die Agentur ist zudem berechtigt, den Pauschalbetrag gemäß § 458 UGB sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten zu verlangen.

10.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, ist die Agentur nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von sieben Tagen berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und laufende Kampagnen zu pausieren, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind. Der Vergütungsanspruch für den Zeitraum der Leistungseinstellung bleibt bestehen. Nachteile, die dem Kunden aus der Leistungseinstellung entstehen (insbesondere Ranking-Verluste oder Plattformsanktionen), gehen zu seinen Lasten.

10.4 Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen der Agentur aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig (Terminverlust). Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann die Agentur Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.

10.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten, es sei denn, die Gegenforderung wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

11. Markttest über einen Partner-Store (Kommissionsmodell)

11.1 Auf Wunsch des Kunden kann die Agentur einen zeitlich begrenzten Markttest anbieten, bei dem Produkte des Kunden nicht in einem eigenen Store, sondern in einem von der Agentur oder einem Partner der Agentur betriebenen Store (Partner-Store) angeboten werden. Der Markttest dient der Validierung von Nachfrage, Preis und Positionierung mit begrenztem Investment und ersetzt keinen eigenen Markteintritt.

11.2 Im Markttest verkauft die Agentur bzw. der Partner die Ware im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden (Kommissionsgeschäft im Sinne der §§ 383 ff. UGB). Das Eigentum an der Ware bleibt bis zum Verkauf an den Endkunden beim Kunden. Der Kunde bleibt Hersteller bzw. Inverkehrbringer im produkthaftungsrechtlichen Sinn und stellt die Agentur und den Partner von Produkthaftungsansprüchen frei, soweit diese nicht auf einem Verschulden der Agentur beruhen.

11.3 Der Kunde liefert die Ware auf eigene Kosten und eigenes Risiko frei an das von der Agentur benannte Lager (Incoterms® 2020 DAP, sofern nichts anderes vereinbart ist), ordnungsgemäß verpackt, mit einer Restlaufzeit von mindestens zwei Dritteln des Mindesthaltbarkeitsdatums und mit allen für die Einfuhr erforderlichen Dokumenten. Die Agentur oder ihr Logistikpartner prüft die Ware bei Wareneingang nur auf äußerlich erkennbare Schäden und Stückzahl.

11.4 Verkaufspreise, Aktionsmechaniken und Werbebudget werden vor Teststart gemeinsam festgelegt; die Agentur kann Preise innerhalb eines vereinbarten Korridors an Plattformaktionen anpassen. Testdauer, Sortiment und Stückzahlen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung; mangels Vereinbarung beträgt die Testdauer drei Monate ab erstem Verkaufstag.

11.5 Die Agentur rechnet monatlich ab und überweist dem Kunden den Nettoerlös, das ist der Netto-GMV abzüglich Plattformgebühren, Zahlungs- und Logistikgebühren, Einfuhrabgaben, Retourenkosten, freigegebener Werbekosten sowie der vereinbarten Vergütung der Agentur (Testgebühr und/oder Provision). Der Nettoerlös wird binnen 30 Tagen nach Eingang der Auszahlung des Plattformbetreibers fällig. Ein negativer Saldo ist vom Kunden binnen 14 Tagen auszugleichen. Die Agentur legt die Abrechnung anhand der Plattformreports offen.

11.6 Nach Ende des Markttests kann der Kunde binnen 30 Tagen wählen, ob nicht verkaufte Ware (a) auf seine Kosten an ihn zurückgesendet, (b) im Rahmen eines Abverkaufs zu einem vereinbarten Mindestpreis weiterverkauft oder (c) auf seine Kosten fachgerecht vernichtet wird. Trifft der Kunde keine Wahl, ist die Agentur nach Ablauf weiterer 30 Tage berechtigt, die Ware zum bestmöglichen Preis abzuverkaufen oder zu vernichten und die Kosten mit dem Nettoerlös zu verrechnen. Ware, die aufgrund von Haltbarkeit, Beschädigung oder regulatorischen Gründen nicht mehr verkehrsfähig ist, wird auf Kosten des Kunden vernichtet.

11.7 Nach Abschluss des Markttests erhält der Kunde einen Ergebnisbericht mit Verkaufszahlen, Kundenfeedback, Kennzahlen zu Werbung und Conversion sowie einer Empfehlung für die nächsten Schritte. Die Agentur darf die aggregierten, nicht auf den Kunden rückführbaren Erkenntnisse für Benchmarks verwenden.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1 Beratungs- und Setup-Leistungen werden als Projekte mit definiertem Umfang beauftragt und enden mit deren Abschluss.

12.2 Verträge über laufende Store-Betreuung und Marketing (Retainer) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Startdatum abgeschlossen. Sie verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einer Partei spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit trägt dem Umstand Rechnung, dass Plattformverträge und der Aufbau eines Stores in China auf Jahresbasis angelegt sind.

12.3 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn (a) der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen mit Zahlungen in Verzug ist; (b) der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Nachfrist von 14 Tagen verletzt; (c) der Kunde die Agentur zu rechtswidrigen Handlungen oder zu Verstößen gegen Plattformrichtlinien anhält; (d) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen wesentliche Vertragspflichten verletzt.

12.4 Kündigt der Kunde vor Ablauf der Mindestlaufzeit ohne wichtigen Grund oder kündigt die Agentur aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, hat der Kunde die bis zum Ende der Mindestlaufzeit vereinbarten Retainer als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, wobei sich die Agentur ersparte Aufwendungen in Höhe von 30 % anrechnen lässt. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

12.5 Wird der Store vom Plattformbetreiber dauerhaft geschlossen oder stellt der Plattformbetreiber die Plattform ein, ohne dass die Agentur dies zu vertreten hat, können beide Parteien den Betreuungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Die Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen bleibt geschuldet.

12.6 Bei Vertragsende gilt Punkt 5.4 (Übergabe). Laufende Kampagnen und Verpflichtungen gegenüber Dritten werden gemäß Punkt 8.5 abgewickelt. Die Agentur ist berechtigt, ihre Nennung als Betreiber-Partner im Store zu entfernen.

13. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

13.1 Mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung räumt die Agentur dem Kunden an den Arbeitsergebnissen das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, weltweit – insbesondere in der Volksrepublik China – geltende Recht ein, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen, zu vervielfältigen und im Rahmen des Store-Betriebs zu bearbeiten. Bis zur vollständigen Bezahlung erfolgt jede Nutzung auf Grundlage eines jederzeit widerruflichen Nutzungsrechts.

13.2 Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung (z. B. in anderen Märkten, für andere Marken oder zur Weitergabe an Dritte) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten. Der Kunde ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse nach Vertragsende für den Betrieb des Stores durch sich selbst oder einen Nachfolgedienstleister weiter zu nutzen.

13.3 Methoden, Know-how, Tools, Templates, Prozesse, Datenmodelle und Software der Agentur (einschließlich KI-gestützter Werkzeuge) verbleiben im Eigentum der Agentur und werden dem Kunden nicht übertragen. Aggregierte Markt- und Benchmarkdaten ohne Kundenbezug darf die Agentur frei verwenden.

13.4 Chinesische Markennamen, Transliterationen, Domains, Social-Media-Accounts und Mini-Programme, die die Agentur für den Kunden entwickelt oder registriert, werden im Namen des Kunden registriert bzw. auf ihn übertragen; die Agentur wird hierfür keine eigenen Rechte beanspruchen. Der Kunde trägt die Anmelde- und Registrierungsgebühren.

13.5 Konzepte, Strategien und Ideen, die die Agentur im Rahmen eines Pitches oder einer Erstberatung vor Vertragsabschluss präsentiert, bleiben geistiges Eigentum der Agentur. Der potenzielle Kunde darf sie ohne Beauftragung der Agentur weder selbst noch durch Dritte verwerten. Verwertet er sie dennoch, steht der Agentur eine angemessene Vergütung zu, mindestens jedoch das für die Konzepterstellung übliche Honorar.

13.6 Die Agentur ist berechtigt, Arbeitsergebnisse unter Einsatz von KI-Werkzeugen zu erstellen oder zu unterstützen; sie stellt dabei eine fachliche Prüfung durch ihre Mitarbeiter sicher. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für rein KI-generierte Inhalte urheberrechtlicher Schutz nicht in jedem Fall entsteht.

14. Vertraulichkeit und Abwerbeverbot

14.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen über die andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind (insbesondere Preise, Konditionen, Umsatzzahlen, Produktdaten, Strategien, Kundendaten, Plattformzugänge), vertraulich zu behandeln, nur für Vertragszwecke zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

14.2 Die Weitergabe an Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer, Plattformbetreiber, Behörden und Berater ist zulässig, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und die Empfänger einer entsprechenden Vertraulichkeitspflicht unterliegen.

14.3 Die Vertraulichkeitspflichten bestehen für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.

14.4 Der Kunde wird während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter oder festen freien Mitarbeiter der Agentur, die mit seinem Auftrag befasst waren, aktiv abwerben oder ohne Zustimmung der Agentur direkt beschäftigen. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern des betreffenden Mitarbeiters geschuldet; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

15. Datenschutz

15.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten von Ansprechpartnern des Kunden (Name, Funktion, geschäftliche Kontaktdaten, Kommunikationsverläufe) zur Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung und Kundenbetreuung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Hierfür setzt die Agentur Auftragsverarbeiter ein, insbesondere ein CRM-System (HubSpot) und einen Newsletter-Dienst (Mailchimp). Details, Speicherdauern und Betroffenenrechte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur unter www.zeevan.com/datenschutzerklaerung.

15.2 Elektronische Werbung (Newsletter) erhält der Kunde nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder im Rahmen der Bestandskundenregelung des § 174 Abs. 4 TKG 2021; die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Aus diesen AGB ergibt sich keine Einwilligung in Werbezusendungen.

15.3 Soweit die Agentur im Rahmen der Store-Betreuung, des Kundenservice oder des Marketings personenbezogene Daten von Endkunden des Kunden (z. B. Bestell-, Kontakt- und Kommunikationsdaten aus Plattform- oder WeChat-Systemen) verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeiterin für den Kunden. Die Parteien schließen hierfür eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, die die Agentur als Anhang zum Vertrag bereitstellt. Der Kunde bleibt Verantwortlicher und stellt sicher, dass die Verarbeitung auf einer tauglichen Rechtsgrundlage beruht. Endkundendaten, die ausschließlich auf den Systemen des Plattformbetreibers in China verarbeitet werden, unterliegen dessen Datenschutzbestimmungen und dem chinesischen Datenschutzrecht (insbesondere PIPL).

15.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungserbringung die Übermittlung personenbezogener Daten an das Operations-Team der Agentur sowie an Subunternehmer und Plattformbetreiber in der Volksrepublik China erfordern kann. Die Agentur stellt für Übermittlungen in ihrem Verantwortungsbereich geeignete Garantien im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO sicher (insbesondere Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission) und beschränkt die Übermittlung auf das erforderliche Maß. Für Übermittlungen, die der Kunde selbst an Plattformbetreiber vornimmt, ist der Kunde verantwortlich.

15.5 Beide Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Zugangsdaten und Daten, die im Rahmen des Vertrags ausgetauscht werden, und informieren einander unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, die den anderen betreffen.

16. Gewährleistung

16.1 Der Kunde hat Mängel der Leistung unverzüglich, spätestens binnen acht Werktagen nach Übermittlung bzw. Erkennbarkeit, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen dieses Mangels sind ausgeschlossen (§ 377 UGB).

16.2 Bei berechtigter und rechtzeitiger Rüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Verbesserung fehl oder ist sie unverhältnismäßig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder – bei wesentlichen, nicht geringfügigen Mängeln – Wandlung der betroffenen Teilleistung zu.

16.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung. Die Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Ein Regress gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen, soweit die Agentur keine Waren liefert.

16.4 Keine Mängel sind insbesondere: ausbleibender wirtschaftlicher Erfolg, Ranking- oder Sichtbarkeitsverluste, Änderungen oder Sperren durch Plattformbetreiber, Abweichungen von Prognosen sowie Beanstandungen von Inhalten, die der Kunde vorgegeben oder freigegeben hat.

17. Haftung

17.1 Die Agentur haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden und für Schäden, die auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

17.2 Die Haftung ist – außer bei Vorsatz und Personenschäden – der Höhe nach je Schadensfall und Vertragsjahr insgesamt mit der Summe der in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall vom Kunden an die Agentur bezahlten Nettovergütung (ohne Fremdkosten), bei Projekten mit dem Netto-Auftragswert, begrenzt.

17.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, Folgeschäden, mittelbare Schäden, Ranking- oder Reichweitenverluste, Plattformstrafen, Datenverlust auf Plattformsystemen sowie für Ansprüche Dritter ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

17.4 Die Agentur haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen, Entscheidungen oder Ausfälle von Plattformbetreibern, Zahlungsdienstleistern, Logistik- und Lagerpartnern, Zoll- und sonstigen Behörden, KOL/Influencern oder anderen Dritten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, sowie nicht für Wechselkursänderungen, Änderungen der Rechtslage in China oder der EU und für Folgen von Sanktionen oder Handelsbeschränkungen.

17.5 Der Kunde hat Schadenersatzansprüche binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis, gerichtlich geltend zu machen; andernfalls sind sie verjährt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

17.6 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

18. Höhere Gewalt

18.1 Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren – insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Embargos, Streiks, Ausfälle von Telekommunikations- und Plattforminfrastruktur, Cyberangriffe sowie Einfuhr- oder Zollbeschränkungen –, befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.

18.2 Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

19. Referenznennung

19.1 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden mit Namen und Logo als Referenzkunden auf ihrer Website, in Präsentationen, Case Studies und Social-Media-Kanälen zu nennen und in allgemeiner Form auf die Zusammenarbeit hinzuweisen. Die Veröffentlichung konkreter Umsatzzahlen oder vertraulicher Details bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

19.2 Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit schriftlich widersprechen; die Agentur wird die Nennung dann binnen angemessener Frist entfernen. Bereits produzierte Druckwerke sind davon ausgenommen.

20. Compliance, Sanktionen und Antikorruption

20.1 Beide Parteien verpflichten sich, die für sie geltenden Gesetze einzuhalten, insbesondere Antikorruptions-, Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften der EU, Österreichs, der Volksrepublik China sowie der Vereinigten Staaten, soweit anwendbar. Der Kunde bestätigt, dass er, seine Eigentümer und seine Produkte keinen Sanktionslisten unterliegen und die Ware in die Volksrepublik China ausgeführt werden darf.

20.2 Die Agentur wird gegenüber Plattformbetreibern, Behörden, KOL und sonstigen Dritten keine unzulässigen Vorteile gewähren und den Kunden über Zahlungen an Dritte transparent informieren. Verlangt ein Dritter unzulässige Zahlungen, wird die Agentur die Leistung insoweit verweigern, ohne dass dies eine Vertragsverletzung darstellt.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

21.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Wien. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Innere Stadt, vereinbart (Handelsgericht Wien bzw. Bezirksgericht für Handelssachen Wien). Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

21.3 Vertragssprache ist Deutsch. Werden diese AGB oder der Vertrag in eine andere Sprache übersetzt, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.

21.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.

21.5 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur auf Dritte übertragen. Die Agentur darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen übertragen, sofern dadurch die Rechte des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

21.6 Mitteilungen, für die Schriftform vorgesehen ist, können per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene Adresse der anderen Partei erfolgen; Kündigungen aus wichtigem Grund und Kündigungen des Betreuungsvertrags sind zusätzlich per eingeschriebenem Brief zu übermitteln.

21.7 Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

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